Solange du noch nicht 18 Jahre alt bist, gelten die Kinderrechte für dich und du kannst verlangen, dass sie respektiert werden. feel-ok.ch erklärt dir, welche Rechte du hast, was diese Rechte für dein Leben bzw. für das Leben anderer Menschen bedeuten und wie du erreichen kannst, dass sie respektiert werden.

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Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Überblick der Kinderrechte», «Schutz der Privatsphäre», «Recht auf Gleichbehandlung», «Recht auf freie Meinungsäusserung», «Recht auf Schutz vor Gewalt» und «Recht auf Spiel und Freizeit».

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Clip und Klar von SRF mySchool erklärt jugendgerecht und praktisch, welche Auswirkungen die Kinderrechte für dich haben.

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Was kannst du tun, wenn deine Rechte missachtet werden? Wende dich an Erwachsene, denen du vertraust: Das kann ein Lehrer sein, eine Schulsozialarbeiterin, deine Grosseltern oder eine Tante.

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Du kannst auch rund um die Uhr gratis und ohne deinen Namen zu nennen bei der Nummer 147 anrufen (auf DE, FR oder IT). Die Berater*innen von 147 hören dir zu und geben dir Rat, was du in deiner Situation machen kannst.

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Deine Rechte

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Das Recht auf Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention)

Gehst du gerne zur Schule und lernst du leicht? Oder tust du dich eher schwer mit Stillsitzen und würdest lieber den ganzen Tag draussen spielen?

Kennst du vielleicht ein Kind, das nicht hören kann, ganz schlecht sieht oder im Rollstuhl sitzt? Vielleicht gehst du mit einem Kind in die Klasse, das den Unterricht stört, oft wütend ist und schreit. Oder in deiner Klasse hat es ein Kind, das erst vor Kurzem in die Schweiz kam und noch fast kein Deutsch spricht. Etwas ganz Wichtiges haben alle diese Kinder gemeinsam: Sie gehen zur Schule.

Das Recht auf Bildung

In der Schweiz sprechen wir von der obligatorischen Schulzeit. Das bedeutet, dass alle Kinder ohne Ausnahme mindestens neun Jahre zur Schule gehen müssen. Die Eltern sind verpflichtet, sie in die Schule zu schicken. Und die Schule muss dafür sorgen, dass alle Kinder so gut wie möglich und so viel wie möglich lernen können. Kinder, die dabei Hilfe brauchen, müssen diese Hilfe bekommen.

Zum Beispiel: Gymnasium

Mia ist zwölf Jahre alt und geht in die sechste Klasse. Im nächsten Schuljahr wechseln sie und die anderen Kinder ihrer Klasse in die Oberstufe. Mia ist eine gute Schülerin. Ihr Notendurchschnitt reicht für den Übertritt ans Gymnasium. Mit ihrer Lehrerin hat sie bereits darüber gesprochen, dass sie gerne zusammen mit ihren besten Freundinnen ans Gymi wechseln würde. Leider sind ihre Eltern dagegen. Mias Familie hat wenig Geld und ihre Eltern haben Angst, dass sie ihrer Tochter ein Studium nicht finanzieren können. Sie möchten lieber, dass Mia in die Sekundarschule geht und anschliessend eine Lehre macht und bald schon eigenes Geld verdient.

Die Lehrerin versteht die Sorgen der Eltern und spricht lange mit ihnen. Sie kann sie davon überzeugen, dass Mia das Recht hat, ein Gymnasium zu besuchen, die Matura zu machen und zu studieren. Mias Eltern können beim Kanton ein Stipendium beantragen, so dass ein Teil von Mias Ausbildung bezahlt wird. Nun steht einem Wechsel ans Gymi nichts mehr im Weg.

Mia hat Glück. Sie weiss, was sie nach der Schule machen will und dass das Gymnasium für sie der richtige Weg ist. Das geht nicht allen Jugendlichen so. Wenn man noch unentschlossen ist und die Berufswahl schwerfällt, hilft der Berufsberater oder die Schulsozialarbeiterin weiter. 

Patronat
Autor/-in
Eva Moser

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