Daniel muss das Skateboard zurückgeben, weil er keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Hingegen kann Fabio die Smartwatch mit dem eigenen Taschengeld bezahlen und deswegen darf er die Smartwatch behalten. Und Maria muss nicht die überteuerte Rechnung bezahlen (siehe hier die Fragen...)
Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen. Aus diesem Grund dürfen die Eltern von ihm verlangen, dass er das Skateboard zurückschickt. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Skateboard zurückzunehmen.
Würden die Eltern von Daniel den Vertrag doch akzeptieren, dann haften sie trotzdem nicht für den Kaufpreis. Nur Daniel wäre verpflichtet, das Skateboard mit seinem Geld zu bezahlen.
Fakt ist, wenn Minderjährige ein bestimmtes Produkt nicht mit ihrem eigenen Geld kaufen, dann ist der Vertrag erst gültig, wenn die Eltern dem Vertrag zustimmen. Eltern, die mit der Handlung ihres Kindes nicht einverstanden sind, müssen daher dessen Vertragspartner (in diesem Fall den Online-Händler) sofort schriftlich darüber informieren.
Anders sieht es bei Fabio aus. Er kauft die Smartwatch mit seinem Taschengeld. Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessen, auch wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind. Fabio darf seine Smartwatch also behalten.
Alles klar?
Leider versuchen zahlreiche Websites, mit zweifelhaften Methoden Geld abzuzocken. Je besser du informiert bist, umso weniger fällst du darauf herein. Es ist daher wichtig, das Thema zu vertiefen.
Schauen wir uns das Problem von Maria genauer an und was sie dagegen tun kann.
Auch wenn es dir noch so peinlich ist: Falls du in eine ähnliche Situation gerätst wie Maria, informiere unbedingt deine Eltern oder mindestens eine andere erwachsene Vertrauensperson.
Gemeinsam werdet ihr dem Anbieter des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes schriftlich mitteilen, dass ein allenfalls zustande gekommener Vertrag angefochten wird. Zudem werdet ihr bei deiner Mobilfunkbetreiberin die Rechnung bezüglich des SMS/MMS-Mehrwertdienstes bestreiten.
Danach wirst du eine dicke Haut brauchen, um mögliche Drohbriefe zu ignorieren. Aber dies ist das Beste, was du tun kannst. Zu einer förmlichen Klage gegen dich wird es wohl trotz Drohungen nicht kommen.
Du findest in vielen Gemeinden eine Jugendarbeits- und/oder Schulsozialarbeitsstelle, welche dich bei Fragen oder Anliegen unterstützen können. Die Jugendberatung steht dir in deiner Region zur Verfügung.
Du findest in vielen Gemeinden eine Jugendarbeits- und/oder Schulsozialarbeitsstelle, welche dich bei Fragen oder Anliegen unterstützen können. Die Jugendberatung steht dir in deiner Region zur Verfügung.