feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.
Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».
Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.
Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.
Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?
Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.
Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.
Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».
Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar.
Was sexuell erlaubt oder verboten ist, regelt das Schweizerische Strafgesetzbuch im Kapitel «Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität».
Das Schweizer Strafgesetzbuch schützt die sexuelle Integrität und setzt Grenzen. Es ist wichtig, diese Gesetze zu kennen und zu respektieren, um sich und andere zu schützen.
Wir fassen die wichtigsten Gesetze zusammen:
Die folgenden Informationen sollen dir helfen, sexuelle Übergriffe zu vermeiden.
Beispiele für sexuelle Belästigung sind unerwünschte anzügliche Bemerkungen über die Sexualität einer anderen Person, erniedrigende Blicke oder Gesten, unerwünschte Berührungen, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der anderen Person, sexuelle Handlungen vor einer nicht zustimmenden Person und das Zeigen pornografischer Bilder oder Filme ohne ausdrückliche Zustimmung.
In der Schweiz sind Jugendliche bis 16 Jahre im Schutzalter und dürfen sexuelle Handlungen nur mit Partnern vornehmen, die maximal drei Jahre älter oder jünger sind, Sexshops sind ab 16 Jahren erlaubt, Prostitution ist ab 16 Jahren erlaubt, sofern die Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist, Kinder sind ab 10 Jahren strafmündig und bis 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht.
Frag deine Freundinnen und Freunde, was sie über Sex denken und wie sich in ihren Augen ein richtiger Mann oder eine richtige Frau verhält. Was tun sie, wenn ihnen jemand gefällt - bewundern, verführen, erobern? Eine solche Diskussion kann sehr interessant sein.
Achte darauf, dass deine Freunde und Freundinnen wissen, was erlaubt ist und was nicht, und dass ihr Verhalten respektvoll und fair ist. Weise sie auf Fehlverhalten hin, besonders wenn es strafbar ist. Verhindere, dass deine Gruppe dich in strafbare Handlungen hineinzieht.
Es gibt viele Meinungen darüber, wie sich Frauen und Männer in Bezug auf Sex verhalten sollen, wobei manche dieser Meinungen sexuelle Gewalt fördern können.
Daher ist es wichtig, kritisch darüber nachzudenken und gesunde Ansichten zu fördern, wie zum Beispiel, dass jeder selbst entscheidet, wie viel Sex er oder sie haben möchte, Männer von ihrem Gehirn und nicht von ihren Trieben gesteuert werden, und dass die Lust beider Partner gleichermassen wichtig ist.
In einer Beziehung bedeutet respektvolles Verführen, auf die individuellen Wünsche und Grenzen des anderen einzugehen und niemals ein «Recht» auf Sex zu beanspruchen.
In der Schweiz gibt es keine Altersbegrenzung für das Anschauen von Pornos. Strafbar ist es jedoch, wenn man unter 16-Jährigen Pornos anbietet, verbreitet oder für sie zugänglich macht. Auch unter 16-Jährige machen sich strafbar, wenn sie Pornos weiterverbreiten.
Illegale Pornografie, die Gewalt, Tiere oder Kinder darstellt, ist verboten und deren Konsum, Verbreitung und Besitz strafbar.
Pornos zeigen nicht, wie Sex wirklich abläuft, da sie übertrieben und unrealistisch dargestellt sind.
Unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss können Menschen nicht mehr klar denken und sich nicht wehren, was dazu führen kann, dass sie ungewollt an sexuellen Handlungen teilnehmen. Das Ausnutzen dieser Situation ist strafbar. Es ist auch strafbar, anderen heimlich Date-Rape-Drogen ins Getränk zu mischen, um sie zum Sex zu verleiten oder anderweitig auszunutzen.
Sexuelle Fantasien dienen der sexuellen Erregung und sind unproblematisch, solange sie nicht in die Realität umgesetzt werden. Manche Jugendliche finden Fantasien erregend, die moralische Grenzen und Gesetze überschreiten. Diese Fantasien sind nicht strafbar, solange sie nicht in die Tat umgesetzt werden.
Problematisch wird es, wenn man sich nur durch solche Fantasien erregen kann, diese immer weiter ausbaut und sich vorstellt, sie in die Realität umzusetzen. In solchen Fällen ist es wichtig, professionelle Hilfe zu suchen.
Du findest in vielen Gemeinden eine Jugendarbeits- und/oder Schulsozialarbeitsstelle, welche dich bei Fragen oder Anliegen unterstützen können. Die Jugendberatung steht dir in deiner Region zur Verfügung.
Du findest in vielen Gemeinden eine Jugendarbeits- und/oder Schulsozialarbeitsstelle, welche dich bei Fragen oder Anliegen unterstützen können. Die Jugendberatung steht dir in deiner Region zur Verfügung.
feel-ok.ch ist ein Angebot der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, das Informationen für Jugendliche und didaktische Instrumente u.a. für Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen und Fachpersonen der Jugendarbeit zu Gesundheitsthemen enthält.
20 Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz, das BAG und Stiftungen unterstützen feel-ok.ch.
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